Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und Veranstaltungen

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Übernachtungs-, Konferenz-, Veranstaltungs- und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie für alle, die mit diesen zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Die Bezeichnung Hotel ist stets gleichzusetzen mit: Hotel Victoria Förster e.K., Bahnhofstraße 35, D- 33161 Hövelhof.

 

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung


1. Die Reservierung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen, werden mit der Bestätigung durch das Hotel für dieses und den Veranstalter bindend. Vertragspartner sind das Hotel und der Veranstalter.
2. Ist der Besteller nicht zugleich Veranstalter, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
3. Der Veranstalter ist verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Präsentationen des Hotel Victoria, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot des Hotel Victoria dar.

5. Ein Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das des Hotel Victoria zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
6. Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein durch das Hotel Victoria abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Das Hotel behält sich vor, die im Vertrag angegebenen Räume unter Berücksichtigung einer der Veranstaltung angemessenen Platzkapazität, nach Absprache mit dem Veranstalter, zu ändern. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen uns Auslagen des Hotels an Dritte.
  4. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer von derzeit 7% bzw. 19%. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes führt zu einer entsprechenden Anpassung der Preise.
  5. Leistungen des Hotels sind spätestens am Abreisetag mit den vom Hotel akzeptierten Zahlungsmitteln zu begleichen. Soweit eine Rechnung nicht sofort bei Abreise bezahlt wird, wird die Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
  6. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel das Recht die Veranstaltung sofort abzusagen oder zu beenden. Die Zahlungspflicht des Veranstalters bleibt davon unberührt.
  8. Das Hotel Victoria behält sich vor Sonderreinigungsgebühren bis zu 350,00 € in Rechnung zu stellen. 
    Sonderreinigungsgebühren fallen an bei jeglicher Verschmutzung durch Kot, Urin, Erbrochenem, Zigaretten, Hunde, oder ähnliches. 
  9. Im gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauchverbot.
    Diese Sonderreinigungsgebühr deckt keine Sachbeschädigungen ab. 
    Sachbeschädigungen werden mit dem Neupreis, des beschädigten Gegenstandes in Rechnung gestellt.

 

IV. Rücktritt des Hotels


1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls beispielsweise
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
-Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden.
-das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit oder der Gäste gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, besteht seitens des Hotels das Recht vom Vertrag- auch während der Veranstaltung- zurückzutreten. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Leistungen verpflichtet.
3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

 

 

 

V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)


5.1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen. 


5.2 Bei reinen Zimmerreservierungen ohne die Buchung sonstiger Leistungen werden bei Nichtanreise oder Stornierung, 80% des reinen Logis-Preises berechnet.

5.3 Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen 

  1. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Victoria.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein.
  3. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
  4. Zimmerstornierungen können nur schriftlich erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung der Buchung ist der Eingang der schriftlichen Zimmerstornierung beim Hotel Victoria.


5.4 Stornierungen bei Individualreservierungen 

  1. Einzelstornierungen (2 Zimmer) bis zu 2 Tagen vor dem Anreisedatum sind kostenlos Spätere Absagen berechnen wir mit 80% vom Zimmerpreis, 
  2. No Shows mit dem angegebenen Preis.
    Stornierungen gelten nur in schriftlicher Form!


5.5 Stornierungen bei Zimmerfestkontingenten (ab 3 Zimmer)

  1.  Bei Stornierung der Buchung bis 21 Tage vor Anreise berechnen wir 50 % des Übernachtungspreises, ab dem 20. Tag vor Anreise 80 % des Übernachtungspreises.
  2. Abweichende Vereinbarungen gelten nur in schriftlicher Form.
    Stornierungen gelten nur in schriftlicher Form!

 

5.6 Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen 

  1. Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch des Hotel Victoria überlassenen Räume oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Victoria.
  2. Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  3. Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Victoria. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber des Hotel Victoria den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.
  4. Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist das Hotel Victoria berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
  5. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
    5.5.1 Die endgültige Personenzahl muss bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Diese Zahl gilt als Berechnungsgrundlage für die Rechnung. Sollten mehr Gäste erscheinen, wird Ihnen die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
  6. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel Victoria mitbringen. In diesen Fällen wird eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
  7. Soweit im Rahmen der Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt die Ziffer 5.3-5.5 dieser AGB (Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen) entsprechend.
  8. Das Hotel ist berechtigt, folgende Stornosätze zu berechnen:
    Wird die verbindlich bestellte Veranstaltung ab Bestelltag bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert, so gelten folgender pauschaler Stornosätze:
    Zwischen 30-50 bestellten Personen pauschal Euro 200,00
    Zwischen 51-80 bestellten Personen pauschal Euro 400,00
    Zwischen 81 und mehr Personen pauschal Euro 600,00
    Wird die Veranstaltung 60 Tage (oder später) vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird vom Speisenumsatz der folgende Stornosatz berechnet:
    60 Tage bis 45 Tage: 35%
    44 Tage bis 31 Tage 50%
    Diese Stornosätze gelten für jede bestellte Personenzahl ab 10 Personen.
    Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
    Menüpreis x bestellter Personenzahl.
    War noch kein Menü vereinbart, wird das preiswerteste 3 Gänge Menü des jeweils gültigen Menüangebotes zugrunde gelegt.

    Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der schriftliche Eingang der Stornierungen.
    Änderungen oder Ergänzungen
    Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Damit ihre Feier nach ihren Wünschen abläuft bedürfen Änderungen und Ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

 

5.7 Besondere Bestimmungen bei Catering 

  1. Das Hotel Victoria bietet Catering an. 
  2. Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Liefertermin möglich. 
  3. Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum des Hotel Victoria. 
    Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. 
  4. Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder dem Hotel Victoria von ihren Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich das Hotel Victoria geringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor.


VI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse


1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassen technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel dies Störung nicht zu vertreten hat.
3. Beauftragt der Veranstalter zu seiner Veranstaltung einen Dienstleister mit der musikalischen Begleitung der Veranstaltung, so berechnet das Hotel automatisch eine pauschale GEMA-Gebühr in Höhe von € 50,00 an den Veranstalter, da das Hotel verpflichtet ist eine GEMA- Gebühr im pauschalisierten Verfahren abzuführen.

 

VII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
2. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

 

VIII. Haftung des Veranstalters für Schäden

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

IX. Schlussbestimmung

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollte eine der oben aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

           Stand: Januar 2023